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Kann der Urlaub einfach gestrichen werden?
Gerade dann, wenn viele Arbeitnehmer gleichzeitig Urlaub nehmen möchten, kommt es häufiger vor, dass der Arbeitgeber kurzfristig vorher zugesagten Urlaub verwehren möchte, da die Auftragslage diese Umdisponierung erfordert.
Eine (veränderte) konjunkturelle Planung ist indes im allgemeinen kein Grund, auf den Jahresurlaub verzichten zu müssen. Dies ist alleine schon aus Gründen der Planbarkeit nicht möglich. Nachdem sich die Parteien auf Urlaubstermine geeinigt haben, sind diese nämlich verbindlich - sowohl für den Arbeitgeber, der den Urlaubsplan aufgestellt hat, als auch für den Arbeitnehmer. Ein anderes gilt nur für den Fall, dass bereits bei der Erteilung des Urlaubs eine Widerrufsmöglichkeit einvernehmlich

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