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Wie unterscheiden sich Arbeiter und Angestellte?

Die früher wichtige Unterscheidung ist durch Rechtsangleichungen weitgehend überholt. Während die gesetzliche Rentenversicherung für Angestellte i.a. von der BfA geführt wird, geschieht dies für Arbeiter durch die verschiedenen meist regional zuständigen LVA.

Für die Unterscheidung kommt es letztlich auf die Verkehrsanschauung an.

Angestellter ist demnach, wer in § 133 SGB VI aufgeführt ist oder kaufmännische oder büromäßige Arbeit leistet oder eine überwiegend leitende, beaufsichtigende oder vergleichbare geistige Tätigkeit ausübt:

Beispiele für Angestellte: Verkäufer, Werkmeister, Kassierer, Musiker

Arbeiter ist, wer vorwiegend körperliche Arbeit leistet.

Beispiele für Arbeiter: Zahntechniker, Floristen, Lageristen, Kraftfahrer, Kellner, Eisverkäufer, Bardamen, Stripteasetänzerinnen.´

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