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Wie unterscheiden sich Arbeiter und Angestellte?Die
früher wichtige Unterscheidung ist durch Rechtsangleichungen weitgehend
überholt. Während die gesetzliche Rentenversicherung für
Angestellte i.a. von der BfA geführt wird, geschieht dies für
Arbeiter durch die verschiedenen meist regional zuständigen LVA.
Für die Unterscheidung kommt es letztlich auf die Verkehrsanschauung an. Angestellter ist demnach, wer in § 133 SGB VI aufgeführt ist oder kaufmännische oder büromäßige Arbeit leistet oder eine überwiegend leitende, beaufsichtigende oder vergleichbare geistige Tätigkeit ausübt: Beispiele für Angestellte: Verkäufer, Werkmeister, Kassierer, Musiker Arbeiter ist, wer vorwiegend körperliche Arbeit leistet. Beispiele für Arbeiter: Zahntechniker, Floristen, Lageristen, Kraftfahrer, Kellner, Eisverkäufer, Bardamen, Stripteasetänzerinnen.´ |