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TelearbeitUnter dem Begriff Telearbeit
werden Tätigkeiten, die auf Informations- und Kommunikationstechnik
gestützt sind und gänzlich oder teilweise außerhalb der
Betriebsstätte verrichtet werden, zusammengefaßt. Der Telearbeitsplatz
ist hierbei i.a. mit der Betriebsstätte elektronisch verbunden. Üblicherweise
arbeitet der Telearbeiter zumindest teilweise in der eigenen Wohnung. Die
Tätigkeit als solche ist auf programmgesteuerte Arbeitsmittel gestützt.
Die konkreten Ausprägungen einer Telearbeit können vielfältig sein. Es wird die gesamte Bandbereite von mobiler Telearbeit bis zur ausschließlichen Tele-Heimarbeit abgedeckt. Auch das Beschäftigungsverhältnis kann unterschiedliche Ausprägungen haben. So sind normale Arbeitsverhältnisse ebenso wie Heimarbeitsverhältnisse und selbstständige Arbeiten denkbar. Der Arbeitsvertrag ist jedoch die übliche Vertragsgrundslage. Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Arbeitsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |