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Rechte aus dem SozialplanRechtlich entspricht ein
Sozialplan in seiner Wirkung der einer Betriebsvereinbarung, so daß
die Normen des Sozialplans unmittelbar und zwingend gelten - §
77 III BetrVG kommt jedoch nicht zur Anwendung.
Zwischen dem Sozialplan und einem Tarifvertrag besteht das Günstigkeitsprinzip, so daß Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Arbeitsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |