Prinzipiell kann der Inhalt
von den Beteiligten frei gestaltet werden, es liegt in Ihrem Ermessen,
zu entscheiden, welche Nachteile in welchem Umfang auszugleichen sind,
wobei die Grundrechte sowie zwingenden Gesetzesnormen zu beachten sind.
Insbesondere ist der Gleichheitsgrundsatz zu beachten.
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