Der Sozialplan kann die
Fälligkeit von Ansprüchen aus dem Sozialplan vorgeben, im Zweifel
entstehen die Ansprüche mit dem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus
dem Betrieb.
Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Arbeitsrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.