Für das Kalenderjahr 2003 ist die Pflichtquote für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen rückwirkend zum 1. Januar 2003 unverändert auf 5 % der Arbeitsplätze festgesetzt worden. Die ursprünglich vorgesehene Anhebung dieser Pflichtquote von 5 % auf 6 % ist durch das Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) vom 1. Januar 2003 auf den 1. Januar 2004 verschoben worden.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Arbeitsrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.