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Pflichtquote für die Beschäftigung Schwerbehinderter
Für das Kalenderjahr 2003 ist die Pflichtquote für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen rückwirkend zum 1. Januar 2003 unverändert auf 5 % der Arbeitsplätze festgesetzt worden. Die ursprünglich vorgesehene Anhebung dieser Pflichtquote von 5 % auf 6 % ist durch das Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) vom 1. Januar 2003 auf den 1. Januar 2004 verschoben worden.

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