![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
FrauenschutzBundesverfassungsgericht.:
Etwaigen Doppelbelastungen eines Arbeitnehmers durch Beruf und Haushalt/Familie
ist konkret durch Schutzvorschriften Rechnung zu tragen. Geschlechtsspezifische
Regelungen sind nicht zulässig.
|