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NichtraucherschutzSoweit
gesetzliche Rauchverbote, z.B. wegen Brand- oder Explosionsgefahr bestehen,
ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese einzuhalten und durchzusetzen.
Der Nichtraucherschutz wird in der ArbeitsstättenV geregelt. Maßgebend ist die Bestimmung des § 5 ArbeitsstättenV: "§
5 Nichtraucherschutz
Besteht ein Rauchverbot am Arbeitsplatz, muss der Arbeitgeber die Möglichkeit zum Rauchen an anderen Orten gewähren. Immer wieder kommt es aber zu Streitigkeiten darüber, ob dann, wenn ein Rauchverbot besteht, die "Raucherpause" als Arbeitszeit zu entlohnen ist und welche Möglichkeit der Arbeitgeber hat, wenn ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz zum Zwecke des Rauchens verlässt, ohne "auszustempeln".
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