Rechtsquelle sind § 618 Abs.1 BGB, § 62 Abs.1 HGB, § 120a HGB: Der AN ist gegen Gefahren für Leben und Gesundheit zu schützen. Aktuell ist der Nichtraucherschutz.Bei Aufnahme in häusliche Gemeinschaft ist bei der Gestaltung von Räumen, Verpflegung und Arbeitszeit Rücksicht auf Gesundheit, Sittlichkeit und Religion des Arbeitnehmers zu nehmen.
Bei Gemeinschaftsunterkünften - eigenen und angemieteten - darf Gesundheit und sittliches Empfinden der Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt werden. Einzelheiten § 120c GewO
Gestaltung von Arbeitsstätten und Werkzeugen ist vielfach öffentlich-rechtl. geregelt z.B: ArbStättVO, GefahrstoffVO