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Allgemeines

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist eine Nebenpflicht aus dem Arbeitvertrag, der auf Seiten des Arbeitnehmers dessen Treuepflicht entspricht.

Zu unterscheiden sind als hauptsächliche Pflichtenkreise des Arbeitgebers:

  • Sicherung der Betriebsräume
  • Sicherung von eingebrachten Sachen
  • Arbeitsschutz
  • Beitragsabzug zur Sozialversicherung
  • Persönlichkeitsschutz
  • Der Gleichbehandlungsgrundsatz
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