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Nachträgliche Befristung eines Arbeitsvertrags?Ohne das vorliegen eines
Sachgrundes kann ein Arbeitgeber
ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
nicht nachträglich befristen. Auch eine schriftliche Vereinbarung
nach Beginn des Arbeitsverhältnisses ist nicht zulässig, wenn
kein entsprechender Sachgrund vorliegt. Dies gilt auch für den Fall,
das vor Beginn des Arbeitsverhältnisses eine mündliche Befristungsabrede
erfolgte. Eine Befristungsvereinbarung bedarf der Schriftform.
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