![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Was versteht man unter Mobbing?Unter
Mobbing ist nach der Definition des Bundesarbeitsgerichts " das systematische
Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander
oder durch Vorgesetzte " zu verstehen. Einzelne Ausrutscher genügen
also nicht. Vielmehr muss ein systematisches Verhalten gegenüber bestimmten
Arbeitnehmern vorliegen, das wenigstens in der Gesamtbetrachtung deren
Gesundheit oder Persönlichkeitsrechte verletzt. Oft soll das Mobbing
dazu dienen, den betroffenen Arbeitnehmer aus der Firma zu drängen
oder etwa als Bewerber für Beförderungspositionen zu diskreditieren.
Nicht nötig ist aber, dass dies einem vorgefassten Plan des Mobbers
entspricht.
Das LAG Schleswig-Holstein (LAG SchlH, 19.03.2002, 3 Sa 1/02, NZA-RR 2002, 457) definiert Mobbing wie folgt: "Der Begriff des Mobbing beschreibt eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen, bei der die angegriffene Person unterlegen ist und von einer oder einigen Personen systematisch, oft und während einer längern Zeit mit dem Ziel und/oder dem Effekt des Ausstoßens aus dem Arbeitsverhältnis direkt oder indirekt angegriffen wird und dies als Diskriminierung empfindet Es ist einerseits erforderlich, dass sich das Verhalten gegen ein oder mehrere bestimmte Personen richtet und andererseits, dass das Verhalten systematisch erfolgt. Das bedeutet, es muss sich aus einer Kette von Vorfällen ein System erkennen lassen." Es gibt auch, wenngleich dies weniger vorkommt, Mobbing von Mitarbeitern gegen Vorgesetzte! Dafür gelten dieselben Grundsätze. |