Dienstliche
Beurteilungen und Mobbing
Rechtmäßige
dienstliche Beurteilungen sind vom Beurteilten hinzunehmen und begründen
kein Mobbing oder eine Haftung des Arbeitgebers, wenn aus den Beurteilungen
heraus kein Schikanewillen erkennbar ist. Wenn es zu zum Aufgabenbereich
eines Vorgesetzten gehört, einen Mitarbeiter zu beurteilen, um damit
der Firmenleitung eine Grundlage für ihre Entscheidung zu liefern,
das Arbeitsverhältnis mit ihm fortzusetzen oder den Arbeitnehmer zu
befördern, so ist der beurteilende Vorgesetzte auch nicht nur auf
eigene Beobachtungen angewiesen sondern berechtigt, über Leistung
und Verhalten des Mitarbeiters Informationen durch Befragung von Kollegen
einzuholen. Dies ist auch im Interesse des betroffenen Arbeitnehmers notwendig,
da ausschließlich vom Vorgesetzten durch eigene Beobachtungen gewonnene
Erkenntnisse in der Regel kein umfassendes Bild des Mitarbeiters ergeben
können. Natürlich ist es erforderlich, bei der Gewinnung von
Informationen durch Kollegen des zu Beurteilenden mit der nötigen
Objektivität, Diskretion und Zurückhaltung vorzugehen.
Wenn
diese Grundsätze eingehalten werden, liegt kein rechtswidriges Verhalten
vor.