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Schlechterfüllung und ihre FolgenDie
Arbeitsleistung wird zwar erbracht, ist aber mangelhaft. Der Arbeitnehmer
ist nicht nur zur eigentlichen Arbeitsleistung verpflichtet, er hat auch
die sich aus dem Arbeitsvertrag
ergebenden Nebenpflichten ordentlich zu erfüllen. Typische Pflichten
sind: Obhuts-, Bewahrungs-, Auskunfts-, Überwachungs-, Rechnungslegungspflicht.
Die Pflichten des Arbeitnehmers ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag.
Beispiele für Mängel: Das Arbeitsergebnis gelingt nicht, weil der Arbeitnehmer zu langsam oder zu flüchtig arbeitet; der Arbeitnehmer beschädigt Geräte, Maschinen, Einrichtungen des Arbeitgebers; Entscheidungsgrundlagen werden fehlerhaft erstellt. Die mangelhafte Erfüllung der Arbeitspflicht hat grundsätzlich zur Folge:
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