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Lohnkürzung - geht das?Wenn der Arbeitgeber
Kurzarbeit
einführt, sind damit auch Lohnkürzungen verbunden (vgl. "Kurzarbeit").
Bleibt dagegen die vertragliche
Arbeitszeit
unverändert, so kann der Arbeitgeber kraft seines Weisungsrechtes
einseitige Lohnkürzungen nur dann vornehmen, wenn entweder der Arbeitsvertrag
oder, falls Tarifbindung besteht, der auf das Arbeitsverhältnis anwendbare
Tarifvertrag eine entsprechende Anpassungsklausel enthält. Derartige
Klauseln sind grundsätzlich zulässig.
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