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Wenn der Arbeitgeber irrtümlich zuviel Lohn ausbezahltWenn
der Arbeitgeber
irrtümlich zu viel Lohn
bezahlt, ist der Empfänger "ungerechtferigt bereichert" und muss den
erlangten Betrag gem. §§ 812, 818 Abs. 2 BGB zurückzahlen.
Häufig argumentieren betroffene Arbeitnehmer,
die Pflicht zur Rückzahlung entfalle, weil sie nicht mehr bereichert
seien (§ 818 Abs. 3 BGB), weil der erhaltene Betrag ausgegeben worden
sei. Dieses Argument zieht aber in aller Regel nicht.
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