AnwaltOnline - Ihr Rechtsanwalt im Netz
Folgen Sie uns: AnwaltOnline RSS-Feed Twitter facebook
 © 2000 -  AnwaltOnline

Wenn der Arbeitgeber irrtümlich zuviel Lohn ausbezahlt

Wenn der Arbeitgeber irrtümlich zu viel Lohn bezahlt, ist der Empfänger "ungerechtferigt bereichert" und muss den erlangten Betrag gem. §§ 812, 818 Abs. 2 BGB  zurückzahlen. Häufig argumentieren betroffene Arbeitnehmer, die Pflicht zur Rückzahlung entfalle, weil sie nicht mehr bereichert seien (§ 818 Abs. 3 BGB), weil der erhaltene Betrag ausgegeben worden sei. Dieses Argument zieht aber in aller Regel nicht.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


AnwaltOnline wird empfohlen von PCJobs und vielen anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen

RSS-Feed zum Arbeitsrecht  | Nach Oben