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Lehrgangskosten - Rückzahlungspflicht?

Wurde zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart, dass die Kosten eines Lehrgangs oder einer Fortbildung vom Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung zurückzuzahlen sind, so handelt es sich letztendlich um eine spezielle Variante einer Rückzahlungsklausel, die dazu dient, den Arbeitnehmer an den Arbeitgeber zu binden. Besteht keine entsprechende Vereinbarung, so sind die entstandenen Kosten vom Arbeitnehmer bei einer Kündigung auch nicht zurückzuzahlen.

Häufig wird jedoch vereinbart, daß die Kosten eines Lehrgangs über einen bestimmten Zeitraum abgeschrieben werden und der Arbeitnehmer die anteiligen Kosten im Falle der vorzeitigen Kündigung  zurückzahlen muß. Damit eine derartige Rückzahlungsklausel Bestand hat, ist es jedoch notwendig,

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