Es muß bei der örtlich
zuständigen Arbeitsagentur durch den Arbeitgeber
oder den Betriebsrat
beantragt werden. Das Kurzarbeitergeld wird von den Arbeitsagenturen dann
gewährt, wenn die betriebliche Arbeitszeit innerhalb von vier Wochen
seit dem ersten Ausfall für mindestens ein Drittel der im Betrieb
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