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 © 2000 -  AnwaltOnline Private Internetnutzung in der Firma
Der Firmenzugang zum Internet ist eine Verlockung - sei es, um nur einmal schnell die eigene Mailbox aufzurufen oder seine Bankgeschäfte zu erledigen. Doch eine derartige private Nutzung ist oft eine Grauzone - wie viel ist zu viel?

Grundsätzliche Entscheidungen gibt es in dieser Hinsicht wenige. Klar ist indes, dass ohne Bestehen einer Firmenregelung das Surfen im Internet nicht verboten ist. Ob also überhaupt ein Fehlverhalten vorliegt, richtet sich nach den Vorgaben des Arbeitgebers zur privaten Nutzung des Internets.
Unternehmen ist daher zu empfehlen, besondere Richtlinien für die Internet-Nutzung durch Mitarbeiter zu erstellen oder die Nutzung im Arbeitsvertrag zu regeln.

Hat der Arbeitgeber das private Surfen verboten, so muss der Arbeitnehmer vor Kündigung i.a. durch eine Abmahnung auf sein Fehlverhalten hingewiesen werden, wenn keine exzessive Nutzung vorlag und es sich bei den fraglichen Dateien weder um Dateien pornografischen noch strafbaren Inhaltes handelt. In solchen Fällen ist der Arbeitgeber grundsätzlich erst nach einer erfolglosen Abmahnung berechtigt, eine verhaltensbedingte Kündigung auszusprechen (LAG Rheinland-Pfalz, 14.12.2007 - Az: 9 Sa 234/07).

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