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Private
Internetnutzung in der Firma
Der Firmenzugang zum Internet
ist eine Verlockung - sei es, um nur einmal schnell die eigene Mailbox
aufzurufen oder seine Bankgeschäfte zu erledigen. Doch eine derartige
private Nutzung ist oft eine Grauzone - wie viel ist zu viel?
Grundsätzliche Entscheidungen
gibt es in dieser Hinsicht wenige. Klar ist indes, dass ohne Bestehen einer
Firmenregelung das Surfen im Internet nicht verboten ist. Ob also überhaupt
ein Fehlverhalten vorliegt, richtet sich nach den Vorgaben des Arbeitgebers
zur privaten Nutzung des Internets.
Hat der Arbeitgeber das private
Surfen verboten, so muss der Arbeitnehmer vor Kündigung i.a. durch
eine Abmahnung auf sein Fehlverhalten hingewiesen werden, wenn keine exzessive
Nutzung vorlag und es sich bei den fraglichen Dateien weder um Dateien
pornografischen noch strafbaren Inhaltes handelt. In solchen Fällen
ist der Arbeitgeber grundsätzlich erst nach einer erfolglosen Abmahnung
berechtigt, eine verhaltensbedingte Kündigung auszusprechen (LAG Rheinland-Pfalz,
14.12.2007 - Az: 9 Sa 234/07).
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