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Lohnverzug und InsolvenzgeldBleiben
Lohn und Gehalt aus, gerät der Arbeitgeber also mit der Zahlung in
Verzug, kommt der Arbeitnehmer schnell "ins Schwitzen". Man fragt sich,
ob die Lohnansprüche sicher sind - besonders, wenn der Arbeitgeber
eventuell insolvent ist.
Hier sind Arbeitnehmer jedoch recht gut abgesichert, wenn das Unternehmen tatsächlich insolvent ist und dies amtlich festgestellt wurde. Rückwirkend vom Insolvenztag kann für einen Zeitraum von drei Monaten Insolvenzgeld beim Arbeitsamt beantragt werden. Dessen Höhe entspricht dem Nettogehalt Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Arbeitsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |