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Lohnverzug und Insolvenzgeld

Bleiben Lohn und Gehalt aus, gerät der Arbeitgeber also mit der Zahlung in Verzug, kommt der Arbeitnehmer schnell "ins Schwitzen". Man fragt sich, ob die Lohnansprüche sicher sind - besonders, wenn der Arbeitgeber eventuell insolvent ist.
Hier sind Arbeitnehmer jedoch recht gut abgesichert, wenn das Unternehmen tatsächlich insolvent ist und dies amtlich festgestellt wurde. Rückwirkend vom Insolvenztag kann für einen Zeitraum von drei Monaten Insolvenzgeld beim Arbeitsamt beantragt werden. Dessen Höhe entspricht dem Nettogehalt
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