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BetriebsrisikoDer
Begriff Betriebsrisiko bezeichnet das Risiko, daß aufgrund von unverschuldeten
betrieblich-technischen oder zwingenden rechtlichen Gründen eine Leistungserfüllung
nicht möglich ist. Gründe können z.B. Energiemangel, Zusammenbruch
der IT-Infrastruktur etc. sein. Dem Arbeitnehmer
ist es in einer solchen Situation nicht möglich seine Arbeitsleistung
zu erbringen, der Arbeitgeber ist jedoch
zur Lohnfortzahlung verpflichtet, sofern dies im konkreten Fall nicht zu
einer Existenzgefährdung führen würde.
Hinweis: Das Arbeitskampfrisiko (Streik) ist vom Betriebsrisiko abzugrenzen. Hier trägt der Arbeitnehmer das Risiko. |