Was versteht man unter einem Arbeitsverhältnis?Arbeitsverhältnis ist ein privatrechtliches Dauerschuldverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer; eine besondere Art des Dienstverhältnisses: der Arbeitnehmer hat als Dienstverpflichteter abhängige Arbeit zu leisten. Enstehung durch Vertrag, u.U. durch bloß faktische Eingliederung in den Betrieb. Beginn mit vertragsgemäßer Arbeitsaufnahme.