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ArbeitsverhältnisWas
versteht man unter einem Arbeitsverhältnis?
Arbeitsverhältnis ist ein privatrechtliches Dauerschuldverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer; eine besondere Art des Dienstverhältnisses: der Arbeitnehmer hat als Dienstverpflichteter abhängige Arbeit zu leisten. Enstehung durch Vertrag, u.U. durch bloß faktische Eingliederung in den Betrieb. Beginn mit vertragsgemäßer Arbeitsaufnahme. |