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Arbeitsverhältnis

Was versteht man unter einem Arbeitsverhältnis?

Arbeitsverhältnis ist ein privatrechtliches Dauerschuldverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer; eine besondere Art des Dienstverhältnisses: der Arbeitnehmer hat als Dienstverpflichteter abhängige Arbeit zu leisten. Enstehung durch Vertrag, u.U. durch bloß faktische Eingliederung in den Betrieb. Beginn mit vertragsgemäßer Arbeitsaufnahme.

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