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Häufige Verspätungen - ist der Job gefährdet?

Grundsätzlich ist die Arbeitsleistung eine Bringschuld, der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Leistung dort zu erbingen, wo dies vom Artbeitgeber gewünscht wurde bzw. am arbeitsvertraglich festgelegten Ort. Es ist Sache des Arbeitnehmers, pünktlich zu sein. Kommt es zu Verspätungen, etwas aufgrund von schlechten Witterungsverhältnissen, Stau, o.a. so ist dies alleine das Problem des Arbeitnehmers. Er trägt nämlich das Wegerisiko. Sind Verkehrsbehinderungen zu erwarten oder gar bekannt, so muss dies bei der Fahrzeit eingeplant werden - entweder ist also früher loszufahren oder aber eine alternative Transportmöglichkeit zu nutzen.
Kommt es dennoch zu einer
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