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Häufige Verspätungen - ist der Job gefährdet?Grundsätzlich
ist die Arbeitsleistung eine Bringschuld, der Arbeitnehmer
ist verpflichtet, die Leistung dort zu erbingen, wo dies vom Artbeitgeber
gewünscht wurde bzw. am arbeitsvertraglich
festgelegten Ort. Es ist Sache des Arbeitnehmers, pünktlich zu sein.
Kommt es zu Verspätungen, etwas aufgrund von schlechten Witterungsverhältnissen,
Stau, o.a. so ist dies alleine das Problem des Arbeitnehmers. Er trägt
nämlich das Wegerisiko. Sind Verkehrsbehinderungen zu erwarten oder
gar bekannt, so muss dies bei der Fahrzeit eingeplant werden - entweder
ist also früher loszufahren oder aber eine alternative Transportmöglichkeit
zu nutzen.
Kommt es dennoch zu einer Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Arbeitsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |