Nichtigkeitsgründe sind:
Die Folgen der Nichtigkeit eines Arbeitsvertrages sind:
- Formverstoß (§§ 126,127 BGB) Ist also Schriftform vereinbart, so sind mündliche Abreden i.a. nichtig.
- Gesetzesverstoß (§ 134 BGB)
Beispiele: Verstöße gegen das SchwArbGes, Einstellung von Kindern, Vereinbarung der Übernahme von Ausbildungskosten entgegen BBiG. Anders dagegen beim Fehlen eines Gesundheitszeugnisses nach BSeuchenGes. Für die Frage, ob ein Gesetzesverstoß zur Nichtigkeit der betreffenden Vereinbarung führt, kommt es auf den Zweck des gesetzlichen Verbotes an.- Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB)
Beispiele: Lohnwucher, Knebelungsverträge.- Fehlen der Geschäftsfähigkeit bei einem Vertragspartner.
Fehlende Einwilligung des gesetzlichen Vertreters bei beschränkt Geschäftsfähigen (das sind Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren) führt zur "schwebenden Unwirksamkeit". Er wird dann nichtig, wenn der gesetzliche Vertreter auch nicht nachträglich genehmigt. Entsprechend ist die Rechtslage, wenn einer der Vertragspartner mit dem Aufgabenbereich "Arbeitsverhältnisse" unter gesetzlicher Betreuung steht und ein Einwilligungsvorbehalt besteht.
Hier kommt es für die Wirksamkeit des Arbeitsvertrags auf die Zustimmung des Betreuers an.- Schein- und Scherzgeschäfte (§ 117 BGB).
Die Nichtigkeit einer Vertragsbestimmung (§ 139 BGB) führt i.a. zur Nichtigkeit des gesamten Vertrags: Beim Arbeitsvertrag weicht die Rechtsprechung aber von diesem Grundsatz ab: unwirksame Bestimmungen werden durch die gesetzliche Regelung ersetzt.Für die Zeit vor Erkennen der Nichtigkeit liegt ein "faktisches Arbeitsverhältnis" vor, anschließend tritt Unwirksamkeit ein. Kein faktisches Arbeitsverhältnis wird aber angenommen, wenn die Arbeitsleistung selbst unsittlich ist (z.B. Killer im Dienst der Mafia).
Ein faktisches Arbeitsverhältnis bedeutet: Die Rechtsfolgen für die Vergangenheit sind wie beim gültigen (konkreten) Arbeitsvertrag; es besteht also insbesondere ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Lohnzahlung. Der Arbeitgeber muss auch die Beiträge zu den Sozialversicherungen und Lohnsteuer abführen. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Zukunft erfolgt durch einfache Erklärung; Kündigungsfristen müssen also nicht eingehalten werden.