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Wann ist ein Arbeitsvertrag nichtig und welche Folgen hat das?Unter
einem nichtigen Arbeitsvertrag
versteht man einen Arbeitsvertrag, der von Anfang an keinerlei Rechtswirkung
entfaltet hat und bei dem eine Heilung nicht möglich ist. Die Nichtigkeit
besteht von Anfang an. Auf den Willen der Beteiligten kommt es in diesem
Fall nicht an. Nichtigkeitsgründe bei einem Arbeitsvertrag sind:
1. Formverstoß (§§ 126,127 BGB) Ist also Schriftform vereinbart, so sind mündliche Abreden i.a. nichtig. 2. Gesetzesverstoß (§ 134 BGB) Beispiele: Verstöße gegen das SchwArbGes, Einstellung von Kindern, Vereinbarung der Übernahme von Ausbildungskosten entgegen BBiG, etc.. Anders stellt sich die Sachlage dagegen beim Fehlen eines Gesundheitszeugnisses nach BSeuchenGes dar. Für die Frage, ob ein Gesetzesverstoß zur Nichtigkeit der betreffenden Vereinbarung führt, kommt es auf den Zweck des gesetzlichen Verbotes an. 3. Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) Beispiele: Lohnwucher (also eine Vergütung, die extrem unter der üblichen Vergütung bzw. dem Tariflohn liegt), Knebelungsverträge. 4. Fehlen der Geschäftsfähigkeit bei einem Vertragspartner Fehlende Einwilligung des gesetzlichen Vertreters bei beschränkt Geschäftsfähigen (das sind Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren) führt zur "schwebenden Unwirksamkeit". Der Arbeitsvertrag wird dann nichtig, wenn der gesetzliche Vertreter den Vertrag auch nachträglich nicht genehmigt. Entsprechend ist die Rechtslage, wenn einer der Vertragspartner mit dem Aufgabenbereich "Arbeitsverhältnisse" unter gesetzlicher Betreuung steht und ein Einwilligungsvorbehalt besteht. Hier kommt es für die Wirksamkeit des Arbeitsvertrags auf die Zustimmung des Betreuers an. 5. Schein- und Scherzgeschäfte (§ 117 BGB) Die Nichtigkeit einer Vertragsbestimmung (§ 139 BGB) führt i.a. zur Nichtigkeit des gesamten Vertrags. Beim Arbeitsvertrag weicht die Rechtsprechung aber von diesem Grundsatz ab. Unwirksame Bestimmungen werden schlicht durch die gesetzliche Regelung ersetzt. Die Folgen der Nichtigkeit eines Arbeitsvertrages sind: Für die Zeit vor Erkennen der Nichtigkeit liegt ein "faktisches Arbeitsverhältnis" vor, anschließend tritt Unwirksamkeit ein. Kein faktisches Arbeitsverhältnis wird jedoch angenommen, wenn die Arbeitsleistung selbst unsittlich ist (z.B. Killer im Dienst der Mafia). Ein faktisches Arbeitsverhältnis bedeutet: Die Rechtsfolgen für die Vergangenheit sind wie beim gültigen (konkreten) Arbeitsvertrag; es besteht also insbesondere ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Lohnzahlung. Der Arbeitgeber muss auch die Beiträge zu den Sozialversicherungen und Lohnsteuer abführen. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Zukunft erfolgt durch einfache Erklärung; Kündigungsfristen müssen also nicht eingehalten werden. |