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Gibt es Einstellungsge- oder verbote für bestimmte Arbeitnehmer?

Verpflichtungen zur Einstellung bestimmter Arbeitnehmer gibt es grundsätzlich nicht. Ausnahmen bestehen im Zusammenhang mit Arbeitskämpfen nach der Beendigung einer Aussperrung. Das Schwerbehindertengesetz enthält ein mittelbares Einstellungsgebot für Schwerbehinderte, insofern, als ein Betrieb, der die vorgesehene Einstellungsquote nicht erfüllt, dafür finanzielle Ausgleichsleistungen erbringen muss.

Einstellungsverbote bestehen bei Kindern, Beschränkungen bei ausländischen Arbeitnehmern.

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