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Gibt es Einstellungsge- oder verbote für bestimmte Arbeitnehmer?Verpflichtungen
zur Einstellung bestimmter Arbeitnehmer gibt es grundsätzlich nicht.
Ausnahmen bestehen im Zusammenhang mit Arbeitskämpfen nach der Beendigung
einer Aussperrung. Das Schwerbehindertengesetz enthält ein mittelbares
Einstellungsgebot für Schwerbehinderte, insofern, als ein Betrieb,
der die vorgesehene Einstellungsquote nicht erfüllt, dafür finanzielle
Ausgleichsleistungen erbringen muss.
Einstellungsverbote bestehen bei Kindern, Beschränkungen bei ausländischen Arbeitnehmern. |