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Sind Rückzahlungsklauseln gültig?Rückzahlungsklauseln
für den Fall, dass der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis kündigt,
sind zulässig. Sie dürfen aber die Kündigungsmöglichkeiten
des Arbeitnehmer nicht unzumutbar einschränken.
Deshalbwird wie folgt differenziert: Liegt die Gratifikation - unter 100 € ist eine Rückzahlungsklausel unzulässig; - über 100 € aber nicht höher als 1 Monatsgehalt, darf die Rückzahlungsklausel den Arbeitnehmer höchstens - bis zum 31.03. des Folgejahres binden; - über 1 Monatsgehalt aber nicht höher als 2 Monatsgehälter, ist eine Bindung bis höchstens 30.06. des Folgejahres möglich, wenn die 1. Kündigungsmöglichkeit nach dem 31.03. liegt; - bei mehr als 2 Monatsgehältern, ist eine Bindung bis 30.09. des Folgejahres mit gestaffelter Rückzahlung zulässig. |