Gratifikationen
sind Sonderzuwendungen zu bestimmten Anlässen (Weihnachten, Urlaub,
Jubiläum). Zweck ist die Anerkennung für Vergangenheit und Anreiz
für Zukunft. Ähnlich sind Erfolgsprämien zu beurteilen,
mit denen Arbeitnehmer unabhängig von der persönlichen Leistung
am Unternehmensgewinn beteiligt werden.Dagegen dient das 13. Monatsgehalt
oft nur der Abgeltung vergangener Leistungen.Derartige Sonderzuwendungen
sind keine Geschenke, sondern in jedem Falle Teil des Entgelts, daher z.B.
kein Widerruf wegen grobem Undank möglich.