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Wann hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Gratifikation?Gratifikationen
können vom Arbeitgeber freiwillig gewährt werden. Die Freiwilligkeit
geht verloren, wenn Arbeitgeber die Gratifikation mindestens 3-mal vorbehaltlos
gewährt hat. Der Bindungswille für die Zukunft muß also
bei jeder Zahlung ausdrücklich ausgeschlossen werden. Sonst entsteht
eine verbindliche Betriebsübung.
Wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes können nicht einzelne Arbeitnehmer willkürlich vom Bezug der Gratifikation ausgeschlossen werden. Die Differenzierung nach sachlichen Gründen ist aber zulässig. Beispiele aus der Rechtsprechnung für Unsachliche Gründe: Geschlecht, Partei, Religion, Gewerkschaftszugehörigkeit, Ehepartner erhält auch eine Gratifikation, nur Angestellte erhalten Weihnachtsgeld, "Streikbruchprämie" nur an Nichtstreikende. Sachliche Gründe: bei gekündigtem Arbeitsverhältnis, wenn die Kündigung vom Arbeitnehmer ausgeht oder bei Kündigung durch den Arbeitgeber nicht "treuwidrig" ist; Kürzung bei krankheitsbedingten Betriebsabwesenheitszeiten (richterliche Kontrolle der Angemessenheit und Handhabung gem. § 315 BGB. Einzelarbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung von Gratifikationen enthalten. Der Wegfall des Gratifikationsanspruchs bei Ausscheiden des Arbeitnehmers vor dem Stichtag ist grundsätzlich zulässig. |