Franchising
ist ein Vertriebskonzept, bei dem der Franchisenehmer selbständiger
Geschäftsmann ist, der aufgrund einer lizenzierten Nutzungsberechtigung
(Franchisevertrag) des Franchisegebers im eigenen Namen, auf eigene Rechnung
und eigenes Risiko im Verbund eines Vertriebssystems einen ihm gehörenden
Betrieb führt. Ein Franchisevertrag wird vom Gesetzgeber nicht gesondert
geregelt, sondern enthält Bestandteile des Kauf-, Werk-, Gesellschafts-
und Pachtvertrages. Ein Franchisenehmer erhält vom Franchisegeber
i.a. einen Gebietsschutz, so daß der Vertrieb eines i.d.R. erprobten
und bewährten Produktes einfacher aufgebaut werden kann.
Der
Franchisenehmer kann auf Rechte und Knowhow des Franchisegebers zurückgreifen
und wird von diesem auch ausgebildet der Franchisenehmer muß andererseits
aber auch Weisungen des Franchisegebers beachten. Darüber hinaus kann
der Franchisenehmer Warenzeichen, Warenmustern oder Geschmacksmuster nutze
und schuldet dem Franchisegeber Gebühren für die Verwendung einer
einheitlichen Ausstattung, des einheitlichen Namens und Auftretens nach
außen, eines einheitlichen Vertriebssystems etc. Franchising kann
in ein Arbeitsverhältnis "umkippen", wenn die wirtschaftliche Selbständigkeit
des Franchisenehmers zu sehr eingeschränkt wird.
Beispiele
für Franchising: McDonalds, Obi, Eismann, Goodyear
Mißbrauchsfälle
sind von der Rechtsprechung entschieden worden bei Kellnern, Kurierfahrern,
Boten.
Urteile
zum Thema Franchising