AnwaltOnline - Ihr Rechtsanwalt im Netz
Folgen Sie uns: AnwaltOnline RSS-Feed Twitter facebook
 © 2000 -  AnwaltOnline

Sind Aushilfsjobs steuerpflichtig?

Aushilfskräfte sind Personen, die in einem Betrieb als Ersatz oder zur Verstärkung des Personals vorübergehend beschäftigt werden.
Sie sind grundsätzlich für die Dauer ihrer Tätigkeit in den Betrieb eingeordnet, weisungsgebunden und deshalb steuerlich als Arbeitnehmer zu behandeln (Ausnahmen sind im Abschnitt Ausnahmsweise selbständige Tätigkeiten? dargestellt). Sie erzielen durch ihre Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn).

Von diesem Arbeitslohn hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer, denSolidaritätszuschlag und ggf. Kirchenlohnsteuer und - soweit  Sozialversicherungspflicht besteht (vgl. dazu Abschnitt Sind Aushilfsjobssozialversicherungsfrei oder sozialversicherungspflichtig?) - Sozialversicherungsbeiträge (Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einzubehalten und an das Finanzamt und die jeweiligen Krankenkassen abzuführen.

Quelle: Broschüre des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


AnwaltOnline wird empfohlen von Anwalt - Das Magazin und vielen anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen

RSS-Feed zum Arbeitsrecht  | Nach Oben