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Mehrere Arbeitsverhältnisse nebeneinander mit LohnsteuerkarteHäufig
üben Schüler oder Studenten gleichzeitig nebeneinander mehrere
Beschäftigungsverhältnisse aus und müssen für das zweite
Dienstverhältnis eine zweite Lohnsteuerkarte mit Steuerklasse VI vorlegen.
Der Steuerabzug nach Steuerklasse VI setzt bereits bei einem sehr geringen
Arbeitslohn ein und berücksichtigt nicht, dass u. U. die persönlichen
Freibeträge im ersten Dienstverhältnis noch nicht ausgeschöpft
werden. Daher wurde in der Vergangenheit vielfach zuviel Steuer einbehalten,
die erst im Wege der Einkommensteuerveranlagung nach Ablauf des Kalenderjahres
erstattet werden konnte.
Übersteigt der voraussichtliche Jahresarbeitslohn im ersten Dienstverhältnis den maßgebenden steuerfreien Eingangsbetrag (z. B. bei Steuerklasse I 10.367 Euro ) nicht, besteht die Möglichkeit, den Steuerabzug bereits im laufenden Kalenderjahr auszugleichen. Dazu wird vom Finanzamt auf der zweiten Lohnsteuerkarte mit Steuerklasse VI ein Freibetrag und als Ausgleich auf der ersten Lohnsteuerkarte einen korrespondierender Hinzurechnungsbetrag eingetragen. Nach Ablauf des Kalenderjahres hat der Schüler oder Student eine Einkommensteuererklärung abzugeben, da er gleichzeitig Arbeitslohn aus mehreren Dienstverhältnissen bezogen hat. Beispiel:
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