Besonders zu beachten ist die Steuerklasse, sie ist für die Höhe der Lohnsteuer besonders wichtig.Quelle: Broschüre des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
Die Steuerklasse I gilt z. B. für ledige und geschiedene Arbeitnehmer.
Die Steuerklasse II gilt für ledige und geschiedene Arbeitnehmer, in deren Wohnung mindestens ein Kind gemeldet ist, für das sie einen Kinderfreibetrag bzw. Kindergeld erhalten, wenn ihnen der Haushaltsfreibetrag zusteht.
Die Steuerklassen III, IV und V gelten für verheiratete Arbeitnehmer.
Wenn beide Ehegatten als Arbeitnehmer beschäftigt sind, können sie die Steuerklassenkombination IV/IV oder III/V wählen. Die Steuerklasse VI wird auf der zweiten oder weiteren Lohnsteuerkarte von Arbeitnehmern bescheinigt, die nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn beziehen. Die Steuerklasse VI ist auch dann vom Arbeitgeber anzuwenden, wenn keine Lohnsteuerkarte vorgelegt wird.Weitere Informationen hierzu enthält die Broschüre Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler, die jedes Jahr aktualisiert wird und den Lohnsteuerkarten beiliegt; sie ist kostenlos bei den Gemeinden erhältlich.