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LohnsteuerabzugDie
Lohnsteuer bemisst sich nach dem bezogenen Arbeitslohn und den Besteuerungsmerkmalen
auf der Lohnsteuerkarte. Dem jeweiligen Lohnzahlungszeitraum entsprechend
wird die Lohnsteuer aus Monats-, Wochen- oder Tageslohnsteuertabellen abgelesen.
Eine Reihe von Frei- und Pauschbeträgen sind in den Lohnsteuertabellen
bereits eingearbeitet ? z. B. der Grundfreibetrag, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag
für Werbungskosten in Höhe von 1.044 Euro, der Pauschbetrag und
die Vorsorgepauschale bei den Sonderausgaben und bei Steuerklasse II der
Haushaltsfreibetrag. Alle diese Beträge werden daher bei der Steuerberechnung
automatisch berücksichtigt.
Neben
der Lohnsteuer wird Solidaritätszuschlag von 5,5 % und ggf. Kirchenlohnsteuer,
in Sachsen 9 % der maßgebenden Lohnsteuer, erhoben.
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