Der Anspruch der Eltern auf Kindergeld bzw. auf den Kinderfreibetrag entfällt für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes den Betrag von 7.188 Euro im Kalenderjahr 2003 übersteigen.Quelle: Broschüre des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen... Sollten sich Zweifelsfragen ergeben, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt. Dort wird man Sie gern weiter informieren.