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Was ist bei Ferienjobs zu beachten?Viele Schüler und Studenten
nutzen die Ferienzeit, um ihre Kasse durch einen Ferienjob aufzubessern.
Dabei handelt es sich um einen befristeten Arbeitsvertrag, für den
aber besondere Bestimmungen gelten.
Schüler und Studenten sind in der gesetzlichen Rentenversicherung der BfA oder der LVA nur dann versicherungsfrei, wenn sie eine Aushilfsbeschäftigung ausüben, die im Voraus auf längstens 2 Monate oder 50 Arbeitstage innerhalb eines Jahres begrenzt ist. Die Höhe des Verdienstes spielt dabei keine Rolle. 400-Euro-Jobs sind bei Schülern
und Studenten wie bei allen anderen Erwerbstätigen immer versicherungsfrei,
wenn die regelmäßige Arbeitszeit weniger als 15 Stunden in der
Woche beträgt. Allerdings muss der Arbeitgeber pauschale Beiträge
zahlen.
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