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Fahrzeiten - Arbeitszeit?Die Frage, ob Fahrtzeiten
des Arbeitnehmers
vergütungspflichtige Arbeitszeit
darstellen, ist gesetzlich nicht geregelt. Die Rechtsprechung hierzu ist
ebenfalls uneinheitlich.
Sicher ist, dass Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstelle keine Arbeitszeit darstellen. Die ab der regelmäßigen Arbeitsstelle durchzuführenden Fahrten sind dann Arbeitszeit, wenn sie zur vertraglichen Hauptpflicht des Arbeitnehmers gehören wie etwa bei Kraftfahrern, Kundendienstmoteuren oder Besatzungen von Feuerwehr- oder Rettungsfahrzeugen. Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Arbeitsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |