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Fahrzeiten - Arbeitszeit?

Die Frage, ob Fahrtzeiten des Arbeitnehmers vergütungspflichtige Arbeitszeit darstellen, ist gesetzlich nicht geregelt. Die Rechtsprechung hierzu ist ebenfalls uneinheitlich.
Sicher ist, dass Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstelle keine Arbeitszeit darstellen. Die ab der regelmäßigen Arbeitsstelle durchzuführenden Fahrten sind dann Arbeitszeit, wenn sie zur vertraglichen Hauptpflicht des Arbeitnehmers gehören wie etwa bei Kraftfahrern, Kundendienstmoteuren oder Besatzungen von Feuerwehr- oder Rettungsfahrzeugen.
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