Elternzeit
Die Elternzeit (früher
Erziehungsurlaub) bezeichnet den Zeitraum einer Freistellung der Eltern
zur Erziehung und Betreuung des Kindes. Mütter und Väter, die
in einem Arbeitsverhältnis
stehen, haben Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres
eines Kindes (§
15 Abs. 2 BErzGG) - dies gilt auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen,
Teilzeit- oder Minijobs.
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