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Elternzeit

Die Elternzeit (früher Erziehungsurlaub) bezeichnet den Zeitraum einer Freistellung der Eltern zur Erziehung und Betreuung des Kindes. Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes (§ 15 Abs. 2 BEEG) - dies gilt auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen, Teilzeit- oder Minijobs.
Berechtet sind Arbeitnehmer/-innen, die mit einem bis zu 3 Jahre altem Kind in einem Haushalt leben, dieses Kind selbst betreuen und erziehen, wenn sie für das Kind sorgeberechtigt sind, es sich um das Kind des Ehepartners handelt oder wenn zu dem Kind eine andere gesetzlich genannte Beziehung besteht.
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