Nutzung
des Dienstwagens
Es
steht grundsätzlich der privaten Nutzung des Dienstwagens nichts entgegen,
eine entsprechende Regelung kann also ohne weiteres zwischen Arbeitgeber
und Arbeitnehmer
getroffen werden. Bei erlaubter Privatnutzung ist jedoch zu beachten, daß
dieser Teil als Teil des Entgeltes zu betrachten ist und somit steuerpflichtig
ist.
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