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Dienstwagen

Arbeitnehmer erhalten einen Dienstwagen vom Arbeitgeber i.d.R. um dienstliche Aufgaben zu erfüllen. Insbesondere bei Mitarbeitern im Außendienst oder in Führungspositionen wird ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt. Attraktiv wird dies für den Arbeitnehmer dann, wenn das Fahrzeug auch privat genutzt werden darf, die Anschaffungskosten des Fahrzeuges fallen ja nicht beim Arbeitnehmer an.

Wird ein Dienstwagen überlassen, so wird dies i.a. arbeitsvertraglich oder im Rahmen eines gesonderten Vertrages (individueller Überlassungsvertrag) geregelt. Eine möglichst genaue Regelung ist vorteilhaft, lassen sich doch auf diesem Wege viele Streitfragen ausschalten. Die Entscheidung hinsichtlich der Überlassung von Dienstwagen an einzelne Arbeitnehmer unterliegt nicht der Mitbestimmung. Die Aufstellung von allgemeinen Regeln in bezug auf die Überlassung ist indes mitbestimmungspflichtig.

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