Weiterhin
sollte geregelt werden, in welchen Abständen ein Austausch des Dienstwagens
erfolgen soll, welches Modell und welche Ausstattung zur Verfügung
gestellt wird. Selbstverständlich kann ebenfalls geregelt werden,
daß Sonderwünsche hinsichtlich der Ausstattung möglich
sind und die dafür anfallenden Kosten sodann vom Arbeitnehmer zu tragen
sind.