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BildungsurlaubWird ein Arbeitnehmer
zum Zwecke der beruflichen oder politischen Weiterbildung freigestellt,
so handelt es sich um einen Bildungsurlaub oder eine Bildungsfreistellung.
Bildungsurlaub ist Ländersache, so daß außer für
Betriebsratsmitglieder
(§
40 Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG) und Beschäftigte des Bundes
keine bundeseinheitlichen Regelungen bestehen. Die Landesbildungsgesetze
sehen i.d.R. fünf Tage Bildungsurlaub jährlich vor. Eine Zusammenfassung
über zwei Jahre (zehn Tage) ist i.d.R. auf Antrag möglich. Nichtgenommener
Bildungsurlaub verfällt ansonsten. Bei einer von fünf Arbeitstagen
in der Woche abweichenden Arbeitszeit verändert sich der Jahresanspruch
entsprechend. Außer in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und
Thüringen besteht in allen Bundesländern Anspruch auf Bildungsurlaub.
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