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Bewerbung - Ihre Rechte
Müssen die Unterlagen zurückgeschickt werden?
Wurde eine Stelle öffentlich
ausgeschrieben, so muß derjenige, der die Stelle ausgeschrieben hat,
für die Rücksendung von Bewerbungsunterlagen auf seine Kosten
sorgen.
Wer zahlt die Kosten für die Anfahrt Der mögliche Arbeitgeber, der einen Bewerber zum Vorstellungsgespräch geladen hat muß die Fahrtkosten ersetzen. Dies umfaßt die Anreise mit dem Auto, per Bahn oder ggf. mit dem Flugzeug. Handelte es sich um eine längere Anreise, so ist zudem eine Verpflegungspauschale zu entrichten. Ein anderes gilt nur dann, wenn der Arbeitgeber vorab mitgeteilt hat, für Reisekosten nicht aufzukommen. Beim Vorstellungsgespräch lügen? Der Bewerber darf nur bei
unzulässigen Fragen des Arbeitgebers lügen. Bei erlaubten Fragen
zu lügen ist jedoch ein Grund, einen eventuell auf Grund dieser Lüge
entstandenen Arbeitsvertrag anzufechten. In der Folge wird das Arbeitsverhältnis
behandelt, als hätte es nie bestanden. Für eventuell bereits
geleisttete Arbeit besteht jedoch ein Vergütungsanspruch.
Weiterführende Informationen:
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