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BetriebsübergangEin Betriebsübergang
beschreibt den Wechsel des Inhabers eines Betriebs oder Betriebsteils durch
ein Rechtsgeschäft. Nicht ausreichend ist die bloße Veränderung
in der Rechtsform eines Betriebsinhabers oder ein Wechsel von Gesellschaftern
einer GmbH.
Ein neuer Inhaber tritt gem. § 613a BGB in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Arbeitsverhältnisse werden durch den Betriebsübergang somit nicht beendet. Für die Arbeitnehmer ergeben sich aus dem Betriebsübergang hinsichtlich der erworbenen Rechte auch keine Änderungen. Auch die Dauer der Betriebszugehörigkeit ändert sich nicht, so dass hierauf beruhende Rechte wie z.B. Kündigungsfristen, Urlaub, Gratifikationen, Anwartschaften auf Versorgungsleistungen etc. |