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BetriebsrentenbescheinigungEine Betriebsrentenbescheinigung
ist eine Bescheinigung über eine bestehende unverfallbare Betriebsrentenanwartschaft.
Besteht eine solche, so ist der Arbeitgeber
gem. § 4 a Betriebsrentengesetz (BetrAVG) verpflichtet, dem Arbeitnehmer
eine entsprechende Bescheinigung auszustellen. Die Bescheinigung enthält
die bisher erworbenen unverfallbaren Anwartschaften bei Erreichen der in
der Versorgungsregelung vorgesehenen Altersgrenze.
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