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Betriebsrente gekürzt, weil der Betrieb kriselt?

Grundsätzlich sind Betriebsrenten insolvenzgesichert. Dies schließt es aber nicht aus, dass die Leistungen gekürzt werden können, wenn dies in der Versorgungsordnung so vorgesehen ist. Häufig finden sich etwa folgende Formulierungen:

"Widerrufsvorbehalt

Die Leistungen oder Versorgungsanwartschaften können gekürzt oder widerrufen werden, wenn

1. sich der Personenkreis, die Beiträge, die Leistungen oder das Pensionierungsalter bei der gesetzlichen Sozialversicherung oder anderen Versorgungseinrichtungen mit Rechtsanspruch wesentlich ändern;

2. wesentliche Änderungen

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