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Betriebsänderung

Eine Betriebsänderung liegt dann vor, wenn die betrieblichen Wesensmerkmale grundlegend geändert werden. Eine gesetzliche Definition des Begriffs besteht nicht, es werden jedoch verschiedenster Maßnahmen, die jeweils für sich genommen bereits als Betriebsänderung gelten in § 111 BetrVG genannt:

- Einschränkung und Stillegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen,

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