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BetriebsänderungEine Betriebsänderung
liegt dann vor, wenn die betrieblichen Wesensmerkmale grundlegend geändert
werden. Eine gesetzliche Definition des Begriffs besteht nicht, es werden
jedoch verschiedenster Maßnahmen, die jeweils für sich genommen
bereits als Betriebsänderung gelten in §
111 BetrVG genannt:
- Einschränkung und
Stillegung des ganzen Betriebs
oder von wesentlichen Betriebsteilen,
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