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Betriebliche Gleichstellung

Die betriebliche Gleichstellung soll gleiche Chancen sowohl für alle Arbeitnehmer sicherstellen. Im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) wurden mit der Reform 2001 entsprechende Passagen integriert, die die betriebliche Gleichstellung von Frauen und Männern unterstützen und darüber hinaus die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern sollen. Die Sicherstellung der betrieblichen Gleichstellung obliegt den Betriebsräten, die mit der Reform des BetrVG entsprechende Möglichkeiten und Pflichten hinzugewonnen haben.

Die Förderung der Geschlechtergleichstellung und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ausdrücklich in § 45 BetrVG genannt und kann bei Betriebs- und Abteilungsversammlungen behandelt werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, jährlich in einer Betriebsversammlung über Personal- und Sozialwesen einschließlich des Stands der Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb sowie der Integration der im Betrieb beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer zu berichten (§ 43 Abs. 2 BetrVG).

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