Betriebliche
Gleichstellung
Die betriebliche Gleichstellung
soll gleiche Chancen sowohl für alle Arbeitnehmer
sicherstellen. Im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
wurden mit der Reform 2001 entsprechende Passagen integriert, die die betriebliche
Gleichstellung von Frauen und Männern unterstützen und darüber
hinaus die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern sollen. Die Sicherstellung
der betrieblichen Gleichstellung obliegt den Betriebsräten, die mit
der Reform des BetrVG
entsprechende Möglichkeiten und Pflichten hinzugewonnen haben.
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