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Betriebliche GleichstellungDie betriebliche Gleichstellung
soll gleiche Chancen sowohl für alle Arbeitnehmer
sicherstellen. Im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
wurden mit der Reform 2001 entsprechende Passagen integriert, die die betriebliche
Gleichstellung von Frauen und Männern unterstützen und darüber
hinaus die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern sollen. Die Sicherstellung
der betrieblichen Gleichstellung obliegt den Betriebsräten, die mit
der Reform des BetrVG
entsprechende Möglichkeiten und Pflichten hinzugewonnen haben.
Die Förderung der Geschlechtergleichstellung
und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ausdrücklich in §
45 BetrVG genannt und kann bei Betriebs- und Abteilungsversammlungen
behandelt werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, jährlich in einer
Betriebsversammlung über Personal- und Sozialwesen einschließlich
des Stands der Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb sowie
der Integration der im Betrieb beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer
zu berichten (§
43 Abs. 2 BetrVG).
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