Bei einer Berufskrankheit handelt es sich um eine Erkrankung des Arbeitnehmers, die infolge der beruflichen Tätigkeit auftritt und die einen kausalen Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit aufweist. Arbeitsbedingte Krankheiten sind indes keine Berufskrankheiten, da hier die Arbeitsumstände lediglich eine Krankheitsursache darstellen.
Liegt eine Berufskrankheit vor, so werden diese wie Arbeitsunfälle im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung entschädigt, zuständig hierfür sind die Berufsgenossenschaften.Die Berufskrankheitenverordnung (BKV) legt fest, was Berufskrankheit ist und was nicht. Lediglich im Einzelfall kann dies der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung festlegen.
Berufskrankheiten werden in Hauptgruppen aufgeteilt:Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Arbeitsrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.