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BerufskrankheitBei einer Berufskrankheit
handelt es sich um eine Erkrankung des Arbeitnehmers,
die infolge der beruflichen Tätigkeit auftritt und die einen kausalen
Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit aufweist. Arbeitsbedingte Krankheiten
sind indes keine Berufskrankheiten, da hier die Arbeitsumstände lediglich
eine Krankheitsursache darstellen.
Liegt eine Berufskrankheit vor, so werden diese wie Arbeitsunfälle im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung entschädigt, zuständig hierfür sind die Berufsgenossenschaften. Die Berufskrankheitenverordnung
(BKV) legt fest, was Berufskrankheit ist und was nicht. Lediglich im Einzelfall
kann dies der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung festlegen.
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