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Beleidigung
am Arbeitsplatz
Eine Beleidigung
des Arbeitgebers
oder anderer Arbeitnehmer
am Arbeitsplatz kann mit einer Kündigung
seitens des Arbeitgebers geahndet werden. Damit eine Beleidigung arbeitsrechtliche
Folgen haben kann, muß es sich um eine herabwürdigende Äußerung
handeln - es kann sich also auch um eine bewußt wahrheitswidrige
Behauptung handeln. Die fragliche Beleidigung muß den Betriebsfrieden
oder aber das Vertrauensverhältnis der Arbeitsparteien empfindlich
stören. Damit eine Beleidigung arbeitsrechtliche Konsequenzen nach
sich ziehen kann, ist es nicht notwendig, daß diese während
der Arbeitszeit gefallen ist. Auch eine Beleidigung die über z.B.
Flugblatt, Poster oder Internet veröffentlicht wird, kann geahndet
werden.
Bei der Beleidigung eines
anderen Arbeitnehmers handelt es sich um einen Pflichtverstoß, bei
dem eine ordentliche Kündigung zulässig ist. Im Einzelfall kann
auch eine außerordentliche Kündigung zulässig sein. Kommt
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